Terms and Conditions
Dometrics GmbH
Stuckgasse 1/10, 1070 Wien
FN 671481 y | Handelsgericht Wien
Geschäftsführer: Elias Domig, MSc
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Die Dometrics GmbH (im Folgenden kurz „Unternehmen“) erbringt sämtliche Leistungen gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und des jeweils anwendbaren Auftrags (siehe Punkt 1.5 dieser AGB). Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen des Unternehmens und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB, welche auf der Webseite des Unternehmens aufrufbar ist.
1.2 Diese AGB gelten sowohl für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG als auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig. Sofern einzelne Klauseln dieser AGB mit zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen unvereinbar sind, treten an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
1.3 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht akzeptiert und ist deren Geltung ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung eigener Geschäftsbedingungen (z. B. Aufdruck auf Auftragsbestätigungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden) diese als unanwendbar gelten, auch wenn das Unternehmen einer solchen Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widerspricht. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmens gelten nicht als Zustimmung zu allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.4 Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie seitens des Unternehmens schriftlich bestätigt werden.
1.5 Die Angebote sowie die Kostenvoranschläge des Unternehmens sind, mangels anderer ausdrücklicher Zusage, freibleibend und unverbindlich. Zusammen mit den AGB bildet der jeweilige durch das Unternehmen angenommene Auftrag, in welchem selbst oder durch Verweis auf Bezug habende Angebote bzw. Kostenvoranschläge die Leistungsbeschreibung sowie die einhergehenden Preise festgehalten sind, die Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen den Parteien („Vertrag“). Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags des Kunden durch das Unternehmen zustande. Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags (per Post oder E-Mail) oder indem das Unternehmen zweifelsfrei zu erkennen gibt, dass es den Auftrag annimmt, insbesondere durch entsprechendes Tätigwerden gemäß der Leistungsbeschreibung („Auftragsbestätigung“).
1.6 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen ab Zugang der Verständigung widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Bestimmung gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als die Änderung den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt.
1.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 2 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung („Leistungsumfang“). Der Leistungsumfang kann dabei zusätzlich einzelne Leistungsziele in Form von Milestones vorgeben oder auch zur Gänze in Milestones gegliedert sein. Je nach Art der Leistung und des Auftrages schuldet das Unternehmen entweder (i) ein bestimmtes Erzeugnis und somit einen Erfolg („Werkleistung“) oder (ii) eine Dienstleistung, bei der kein bestimmter Erfolg geschuldet wird („Dienstleistung“; siehe § 6 dieser AGB). Die Leistungen des Unternehmens umfassen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
a) Performance Marketing und digitale Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads, Programmatic Advertising);
b) Marketing-Beratung, Strategieentwicklung und Konzeption;
c) Webdesign, Webentwicklung und technische Umsetzung digitaler Projekte;
d) Organisation und Durchführung von Schulungen, Seminaren, Workshops und Vorträgen im Bereich Marketing und Digitalisierung.
2.2 Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für das Unternehmen. Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen und gegebenenfalls einer Preis- und Terminanpassung.
2.3 Die Auftragsabwicklung unterteilt sich in zwei Phasen: die Konzeptionsphase und die Umsetzungsphase.
2.3.1 Konzeptionsphase
In der Konzeptionsphase erarbeitet das Unternehmen die Hauptidee für den Auftrag und erstellt einen Entwurf – je nach Auftrag insbesondere bestehend aus Vorentwürfen, Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen, Wireframes, Prototypen, Storyboards und elektronischen Dateien („Entwurf“). Der Entwurf wird dem Kunden per E-Mail zur Freigabe übermittelt. Sofern nicht anders vereinbart oder von des Unternehmens in der E-Mail mitgeteilt, beträgt die Frist zur Freigabe ab Absenden dieser E-Mail 14 Tage („Freigabefrist“), um eine Korrektur zu verlangen („Korrekturschleifen“). Erfolgt innerhalb der Freigabefrist keine Rückmeldung, gilt die Freigabe des Entwurfes als erteilt.
Korrekturschleifen sind nur dann und in jener Anzahl im angebotenen Preis enthalten, sofern und soweit ausdrücklich im Auftrag vereinbart. Klargestellt wird, dass auch in vereinbarten Korrekturschleifen vom Kunden nur solche Änderungen verlangt werden können, die sich innerhalb des Leistungsumfanges befinden sowie in Gesamtbetrachtung des Auftrags angemessen sind („zulässige Korrekturen“). Werden mehr Korrekturschleifen als vereinbart oder über zulässige Korrekturen hinausgehende Änderungen gewünscht, werden diese zusätzlich angeboten und gesondert verrechnet; das Unternehmen ist hierzu nicht verpflichtet.
Nach Vorliegen der Freigabe endet die Konzeptionsphase und das Unternehmen kann mit der Umsetzungsphase fortsetzen.
2.3.2 Umsetzungsphase
In der Umsetzungsphase bringt das Unternehmen den freigegebenen Entwurf in seine finale Fassung (das „Endprodukt“) und setzt dieses, wenn und wie gemäß Leistungsumfang vereinbart, weiter um (Veröffentlichung, Verbreitung, Go-Live, Kampagnenstart etc.). In der Umsetzungsphase sind keine Korrektur- bzw. Änderungswünsche des Kunden mehr möglich; solche bedürfen eines neuen Auftrages und somit einer neuerlichen Angebotslegung sowie Auftragsbestätigung durch das Unternehmen.
2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Sowohl in der Konzeptionsphase als auch in der Umsetzungsphase gelten folgende Mitwirkungspflichten:
a) Der Kunde stellt des Unternehmens zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde informiert das Unternehmen über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von des Unternehmens wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
b) Der Kunde sorgt dafür, dass seine für den Auftrag relevanten Mitarbeiter bereits vor Beginn der Tätigkeit des Unternehmens von besagter Tätigkeit informiert und intern die Entscheidungsbefugnis für das jeweilige Projekt geklärt werden, sodass gewährleistet ist, dass das Unternehmen ausreichend informierte und entscheidungsbefugte Ansprechpartner beim Kunden hat.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Materialien (Fotos, Logos, Texte, Videos, Schriften, Software etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Musterschutz-, Patent-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Kunde ausreichende Rechte oder Bewilligungen seitens der betroffenen Dritten eingeholt hat, sodass das Unternehmen die Materialien für den angestrebten Zweck einsetzen kann (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung, Bearbeitung und Sendung). Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung dieser Rechte berechtigt ist.
d) Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht wegen einer Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden beigestellte Materialien. Wird das Unternehmen wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde das Unternehmen vollumfänglich schad- und klaglos. Der Kunde hat des Unternehmens sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen bei der Abwehr allfälliger Ansprüche Dritter zu unterstützen und stellt des Unternehmens hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
2.5 Das Unternehmen kann sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen neuer bzw. anderer Technologien, Software, Systeme, Verfahren oder Standards („Technologie“) bedienen, als zunächst im Zusammenhang mit der Umsetzung des Leistungsumfanges angeboten, sofern dem Kunden daraus kein Nachteil entsteht. Klargestellt wird, dass die durch das Unternehmen bei der Auftragsabwicklung eingesetzte Technologie nicht an den Kunden mitgeliefert wird und beim Unternehmen verbleibt. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben im Angebot bzw. Auftrag bleiben vorbehalten.
2.6 Das Unternehmen verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden über seine Arbeit und den Arbeitsfortschritt dem Kunden Bericht zu erstatten.
§ 3 Termine und Fristen
3.1 Angegebene Liefer- bzw. Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien als verbindlich vereinbart („verbindliche Fristen“), nur als annähernd und unverbindlich („unverbindliche Fristen“). Das Unternehmen wird sich bemühen, auch die unverbindlichen Fristen zu erfüllen, leistet aber dafür keine Gewähr. Gleiches gilt für Termine, Milestones und sonstige Zeitpläne.
3.2 Zeiten, in denen der Kunde mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug ist, verlängern jedenfalls sämtliche Fristen, Termine, Milestones und sonstige Zeitpläne entsprechend um den Zeitraum des Verzuges. Gleiches gilt für Änderungswünsche des Kunden außerhalb vereinbarter zulässiger Korrekturschleifen gemäß Punkt 2.3.1 dieser AGB. Entstehen des Unternehmens durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen Mehrkosten, hat der Kunde diese zu ersetzen.
3.3 Da die Einhaltung von Fristen und Terminen auch von Tätigkeiten Dritter abhängig sein kann, hat das Unternehmen bei Verzögerungen Dritter auch im Falle von verbindlichen Fristen das Recht auf eine angemessene Verschiebung. Das Unternehmen wird auch dann versuchen, die Einhaltung von Fristen gegenüber den entsprechenden Dritten durchzusetzen.
3.4 Befindet sich das Unternehmen bei verbindlichen Fristen in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, sofern er des Unternehmens vorab schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Fertigstellung gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 4 Lieferung, Abnahme und Gefahrenübergang
4.1 Eine Leistung gilt als erfüllt, wenn diese an den Kunden tatsächlich vollständig erbracht und das hierzu allenfalls geschuldete Erzeugnis durch das Unternehmen mit dem vereinbarten oder sonst angemessenen Mittel zur Verfügung gestellt wurde (z. B. per E-Mail, File-Transfer-Lösung, Deployment auf den Server des Kunden, Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragte, mündliche oder visuelle Präsentation).
4.2 Eine formelle Abnahme und/oder ein diesbezügliches Testverfahren bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Die Gefahr geht mit der Zurverfügungstellung gemäß Punkt 4.1 auf den Kunden über. Wird die Zurverfügungstellung aus Gründen auf Seite des Kunden oder auch sonst ohne Verschulden des Unternehmens verzögert oder unmöglich, geht die Gefahr mit dem Tag der Erfüllungsbereitschaft des Unternehmens auf den Kunden über.
4.4 Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird von des Unternehmens keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.
§ 5 Beigestellte Materialien und Daten
5.1 Vom Kunden direkt oder indirekt beigestellte Materialien (Vorlagen, Fotos, Videos, Audiodateien, Texte, Layouts, Zugangsdaten, Datenträger aller Art etc., nachfolgend „beigestellte Materialien“) sind des Unternehmens zeitgerecht, in geeigneter Form und auf eigene Kosten des Kunden zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen haftet lediglich für solche Schäden an beigestellten Materialien, die ihrerseits durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
5.2 Für das Unternehmen besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der beigestellten Materialien. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht von des Unternehmens überprüft. Es besteht keinerlei Haftung des Unternehmens für Fehler in und mit derartigen beigestellten Materialien hergestellten Zwischen- oder Endprodukten, die auf Mängel der beigestellten Materialien zurückzuführen sind. Sollte eine Überprüfung der beigestellten Materialien durch den Kunden gewünscht werden, wird diese sowie eine etwaige Korrektur gesondert verrechnet.
5.3 Eine Bearbeitung von beigestellten Materialien durch das Unternehmen erfolgt nur dann, wenn dies im Leistungsumfang ausdrücklich vereinbart ist.
5.4 Die Pflicht zur Datensicherung bei beigestellten Materialien obliegt ausschließlich dem Kunden. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für den Verlust beigestellter Daten. Der Kunde hat selbst entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu setzen und die Daten des Unternehmens im Falle eines Datenverlustes nochmals zu übermitteln.
5.5 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Benutzung von beigestellten Materialien abzulehnen, wenn diese Inhalte enthalten, die grobe und augenfällige Rechtsverletzungen oder sonstige Risiken bedingen. Der Kunde hat sich in einem solchen Fall um die Beistellung alternativer Materialien zu kümmern.
§ 6 Besondere Bestimmungen bei Dienstleistungen
6.1 Enthält der Leistungsumfang Leistungen, die nicht durch einen bestimmten von des Unternehmens geschuldeten Leistungserfolg bestimmt sind, so werden diese als Dienstleistungen verstanden („Dienstleistungen“) – z. B. laufendes Performance-Marketing-Management, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Betreuung, laufende Beratung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses § 6 und übrigen Bestimmungen der AGB gehen für die Zwecke der entsprechenden Dienstleistungen die Bestimmungen dieses § 6 vor.
6.2 Eine Dienstleistung gilt als erbracht, wenn sie für die bestimmte Dauer bzw. während des vereinbarten Zeitraumes durch das Unternehmen nach bestem Bemühen und dem anerkannten Stand der Branche den Umständen angemessen geleistet wird. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
6.3 Das Unternehmen übernimmt insbesondere keine Haftung und leistet keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Suchmaschinen-Rankings, Klickzahlen, Reichweiten, Conversion-Raten, Follower-Zahlen oder sonstiger Leistungskennzahlen, sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Leistungszusage im Vertrag vereinbart.
6.4 Das Unternehmen weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass für Leistungen auf Social-Media-Plattformen und Werbenetzwerken (z. B. Meta, Google, LinkedIn, TikTok) die Nutzungsbedingungen samt Richtlinien der jeweiligen Anbieter zusätzlich gelten. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Anbieter behalten sich in der Regel vor, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Das Unternehmen hat hierauf keinen Einfluss und haftet nicht für daraus resultierende Einschränkungen oder Schäden. Im Fall einer Beschwerde durch einen Nutzer wird von den Anbietern in der Regel die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann jedoch nicht garantiert werden.
6.5 Bei Dienstleistungen wird, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet und fakturiert.
§ 7 Schulungen, Seminare und Workshops
7.1 Für Schulungen, Seminare und Workshops gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Anmeldungen sind verbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
7.2 Stornierungen durch den Kunden sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen zwischen 14 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer namhaft gemacht wird.
7.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen zu verschieben, zusammenzulegen oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4 Schulungsunterlagen und -materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Die vermittelten Inhalte stellen allgemeine Fachinformationen dar und ersetzen keine individuelle Beratung.
7.5 Bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Buchungen) steht Verbrauchern ein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG zu, sofern nicht eine Ausnahme gemäß § 18 FAGG vorliegt.
§ 8 Fremdleistungen und Subunternehmer
8.1 Das Unternehmen ist nach freiem Ermessen berechtigt, die beauftragten Leistungen selbst durch seine Mitarbeiter auszuführen („Eigenleistungen“) oder sich bei der Erbringung sachkundiger Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter („Subunternehmer“) zu bedienen („Fremdleistungen“). Das Unternehmen kann Subunternehmer auch nach freiem Ermessen wechseln.
8.2 Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt entweder im eigenen Namen des Unternehmens oder nach Vereinbarung im Namen des Kunden. Das Unternehmen wählt Subunternehmer sorgfältig aus und achtet darauf, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen.
8.3 Im Falle einer Beendigung des Vertrages aus Gründen in der Sphäre des Kunden hat dieser das Unternehmen auch hinsichtlich allfälliger Verpflichtungen gegenüber Subunternehmern, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, vollständig schad- und klaglos zu halten.
8.4 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Unternehmens zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung oder Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung dieser Dritten bzw. Mitarbeiter.
§ 9 Honorar und Abrechnung
Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten, gilt Folgendes:
9.1 Der Honoraranspruch des Unternehmens entsteht für jede einzelne Teilleistung bzw. jeden einzelnen Milestone, sobald diese bzw. dieser erbracht wurde (im Sinne von § 4.1 dieser AGB). Im Falle abgeschlossener Teillieferungen ist deren Fakturierung auch innerhalb einzelner Milestones zulässig. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 3.000 ist das Unternehmen berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Zwischenabrechnungen zu legen, die bei der späteren Fakturierung berücksichtigt werden.
9.2 Das Honorar versteht sich – mangels anderer Angabe im Angebot und Auftrag – als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer und anderer gesetzlicher Steuern, Gebühren und Abgaben in gesetzlicher Höhe.
9.3 Alle Leistungen des Unternehmens, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Unternehmens verrechnet. Die aktuellen Stundensätze werden dem Kunden auf Anfrage jederzeit mitgeteilt. Sämtliche dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Auftrag erwachsenden Barauslagen (z. B. Lizenzkosten, Werbebudgets, Stockmaterial, Reisekosten, Versandkosten, Hosting, Domainregistrierungen) sind vom Kunden gesondert zu tragen oder an das Unternehmen zu erstatten.
9.4 Kostenvoranschläge des Unternehmens sind unverbindlich. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten den Voranschlag voraussichtlich um mehr als 15 % übersteigen, wird das Unternehmen den Kunden auf die höheren Kosten und deren Gründe schriftlich hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruches werden die Parteien eine Einigung versuchen; das Unternehmen ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Abschluss der Gespräche zu unterbrechen. Kostenüberschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Zustimmung und gelten als genehmigt.
9.5 Die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragseckdaten unverändert bleiben. Änderungswünsche und Zusätze des Kunden, die außerhalb der zulässigen Korrekturen gemäß § 2.3.1 liegen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Honorar angemessen anzupassen, wenn nach Angebotslegung Steigerungen der Herstellkosten eintreten, insbesondere durch Preiserhöhungen von Plattformbetreibern, Zulieferern oder Lizenzgebern. Diese werden auf Verlangen des Kunden nachgewiesen. Eine solche Anpassung berechtigt den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.
9.7 Für Leistungen, die vom Kunden in Auftrag gegeben, jedoch aus Gründen in seiner Sphäre nicht zur Ausführung gelangen, gebührt des Unternehmens das vereinbarte Entgelt. Eine Anrechnung gemäß § 1168 ABGB wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind des Unternehmens zurückzustellen. Gegenüber Verbrauchern findet dieser Ausschluss nur insoweit Anwendung, als er mit den zwingenden Bestimmungen des KSchG vereinbar ist.
§ 10 Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
10.1 Das Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
10.2 Die von des Unternehmens gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Unternehmens.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Weiters verpflichtet sich der Kunde, des Unternehmens die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
10.4 Im Falle des Zahlungsverzuges kann das Unternehmen sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist das Unternehmen nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt unberührt.
10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, bewirkt die nicht fristgerechte Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen den sofortigen Verlust der Ratenvereinbarung (Terminverlust); die gesamte noch offene Forderung wird sofort fällig.
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Unternehmens aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von des Unternehmens schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.7 Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form (per E-Mail) zu übermitteln; der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte
11.1 Grundsatz
Sämtliche von des Unternehmens im Rahmen eines Auftrages erstellten Leistungen und Erzeugnisse – einschließlich Konzepte, Entwürfe, Layouts, Designs, Grafiken, Texte, Strategiepapiere, Quellcode, Quelldateien und sonstige elektronische Dateien – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und verbleiben im geistigen Eigentum des Unternehmens. Das Eigentum an körperlichen und elektronischen Werkstücken sowie Entwurfsoriginalen verbleibt ebenfalls beim Unternehmen und kann von dieser jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Bezahlung des Honorars ausschließlich jene Nutzungsrechte, die in diesem § 11 ausdrücklich beschrieben sind.
11.2 Nutzungsrecht und Bearbeitungsrecht – Begriffsbestimmung
Diese AGB unterscheiden ausdrücklich zwischen dem Nutzungsrecht und dem Bearbeitungsrecht:
a) Nutzungsrecht: Das Recht, das Endprodukt in seiner von des Unternehmens gelieferten, inhaltlich unveränderten Form für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, vorzuführen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.
b) Bearbeitungsrecht: Das Recht, das Endprodukt (einschließlich dessen Quellcode, Quelldateien, Designvorlagen und sonstiger zugrunde liegender Dateien) zu bearbeiten, zu ändern, weiterzuentwickeln, umzugestalten, in andere Werke zu integrieren oder durch den Kunden selbst oder durch Dritte (insbesondere andere Dienstleister oder Dritte) bearbeiten zu lassen.
11.3 Bei Werkleistungen / Erzeugnissen
Insoweit das Unternehmen selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Verwertungsrechte bzw. gewerblicher Schutzrechte ist, gelten die folgenden Bestimmungen. Dieser § 11.3 gilt nicht für Dienstleistungs-Erzeugnisse (siehe § 11.5) und nicht für Rechte Dritter (siehe § 12).
a) Konzeptionsphase (Entwürfe gemäß § 2.3.1):
Der Kunde ist lediglich berechtigt, die in der Konzeptionsphase gelieferten Entwürfe für die Zwecke der Erörterung und der Freigabe- bzw. Korrekturnotwendigkeiten zu nutzen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht zur Verwertung berechtigt. Das Eigentum an den Entwürfen verbleibt beim Unternehmen. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht berechtigt, Entwürfe, die nicht in das Endprodukt aufgenommen wurden („ungenutzte Konzepte“), zu nutzen. Das Unternehmen ist berechtigt, ungenutzte Konzepte für andere Projekte – auch für Dritte – zu verwenden.
b) Umsetzungsphase – Nutzungsrecht (Endprodukt gemäß § 2.3.2):
Der Kunde erwirbt ab der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht am Endprodukt im Sinne von § 11.2 lit a. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt das Nutzungsrecht räumlich nur in Österreich. Zur Klarstellung: Das Nutzungsrecht umfasst die inhaltlich unveränderte öffentliche Zurverfügungstellung über das Internet (einschließlich Social Media), die Verbreitung über entsprechende Datenträger und die inhaltlich unveränderte öffentliche Ausstrahlung (bei Messen, Präsentationen, in Geschäftsstellen des Kunden etc.). Für eine Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens erforderlich; dafür steht des Unternehmens eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
c) Bearbeitungsrecht – gesonderte Vereinbarung erforderlich:
Das Bearbeitungsrecht im Sinne von § 11.2 lit b ist im Nutzungsrecht ausdrücklich nicht enthalten und verbleibt ausschließlich beim Unternehmen. Jede Bearbeitung, Änderung, Weiterentwicklung, Umgestaltung oder sonstige Modifikation des Endprodukts – gleich welcher Art und gleich ob durch den Kunden selbst oder durch für diesen tätige Dritte (insbesondere andere Dienstleister, Freelancer oder interne Mitarbeiter des Kunden) – ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens unzulässig und stellt eine Verletzung der Rechte des Unternehmens dar.
Möchte der Kunde das Bearbeitungsrecht erwerben, ist hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit des Unternehmens erforderlich. Die Höhe der dafür anfallenden Vergütung („Bearbeitungsablöse“) wird im jeweiligen Einzelauftrag oder in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt. Fehlt eine solche Festlegung, steht des Unternehmens eine angemessene Vergütung zu, die sich am ursprünglichen Auftragswert und dem Umfang der beabsichtigten Bearbeitung orientiert.
d) Quellcode und Quelldateien:
Die dem Endprodukt zugrunde liegenden Quellcodes, Quelldateien, Designvorlagen (z. B. PSD-, Figma-, Sketch-, XD-Dateien), Entwicklungsdateien und sonstigen Arbeitsdateien („Quelldateien“) sind nicht Bestandteil des Nutzungsrechts und werden dem Kunden nicht ausgehändigt. Der Kunde erhält ausschließlich das fertige Endprodukt in der vereinbarten Lieferform (z. B. eine funktionsfähige, auf dem Server bereitgestellte Website; fertige Grafiken in den vereinbarten Dateiformaten).
Die Herausgabe der Quelldateien erfolgt ausschließlich nach Erwerb des Bearbeitungsrechts und vollständiger Bezahlung der Bearbeitungsablöse. Mit der Herausgabe der Quelldateien und der Bezahlung der Bearbeitungsablöse erhält der Kunde das umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Endprodukt frei zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und durch Dritte bearbeiten zu lassen.
e) Fortgesetzte Betreuung als Alternative:
Alternativ zum Erwerb des Bearbeitungsrechts kann der Kunde das Unternehmen im Rahmen eines laufenden Betreuungsvertrages oder auf Basis von Einzelaufträgen mit Änderungen, Weiterentwicklungen und Anpassungen des Endprodukts beauftragen. In diesem Fall verbleibt das Bearbeitungsrecht beim Unternehmen und die gewünschten Änderungen werden zu den vereinbarten Konditionen durchgeführt.
f) Allgemeines:
Der Erwerb sowohl des Nutzungsrechts als auch des Bearbeitungsrechts setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung sämtlicher in Rechnung gestellter Honorare voraus. Reverse-Engineering der Erzeugnisse durch den Kunden ist nicht gestattet, solange das Bearbeitungsrecht nicht erworben wurde. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, eine markenrechtliche Anmeldung für Erzeugnisse oder das Endprodukt vorzunehmen; der Kunde kann eine solche nach eigenem Ermessen selbst durchführen.
11.4 Nutzungsrecht nach Vertragsende bei Dienstleistungen
An im Rahmen von Dienstleistungen durch das Unternehmen generierten Inhalten (z. B. Social-Media-Postings, Werbeanzeigen, Blogbeiträge, nachfolgend „Dienstleistungs-Erzeugnisse“), soweit das Unternehmen selbst Rechteinhaber ist, erteilt das Unternehmen dem Kunden für den Zeitraum des Vertrages die nicht-ausschließliche Bewilligung, diese Dienstleistungs-Erzeugnisse zu nutzen, soweit und solange dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung und die Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Nach Vertragsende erlischt dieses Nutzungsrecht, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung über die Weiternutzung und/oder den Erwerb des Bearbeitungsrechts getroffen wird. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte können gegen gesonderte Vergütung eingeräumt werden.
11.5 Referenznutzung
Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen berechtigt ist, das Endprodukt und/oder Ausschnitte davon zeitlich nach der Veröffentlichung durch den Kunden öffentlichkeitswirksam als Referenz mitsamt des Firmenwortlauts des Kunden anzugeben und zu diesem Zwecke zu nutzen (z. B. Darstellung auf der Webseite, in Social-Media-Kanälen und in Präsentationen des Unternehmens). Ist dies durch den Kunden nicht gewünscht, hat er dies des Unternehmens schriftlich noch vor Abschluss der Konzeptionsphase mitzuteilen. Sofern nicht anders vereinbart, stimmt das Unternehmen zu, das Endprodukt nicht für Projekte anderer Kunden zu nutzen.
11.6 Widerrechtliche Nutzung und unzulässige Bearbeitung
Der Kunde haftet des Unternehmens für jede widerrechtliche Nutzung oder unzulässige Bearbeitung von Erzeugnissen bzw. Dienstleistungs-Erzeugnissen und hat diese über Aufforderung des Unternehmens in doppelter Höhe des für diese Nutzung bzw. Bearbeitung angemessenen Honorars abzugelten. Im Falle einer unzulässigen Bearbeitung (d. h. ohne Erwerb des Bearbeitungsrechts gemäß § 11.3 lit c) ist das Unternehmen darüber hinaus berechtigt, vom Kunden die unverzügliche Einstellung der Bearbeitung, die Rückführung des Erzeugnisses in den ursprünglichen Zustand sowie Unterlassung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Unternehmens (insbesondere auf Schadenersatz) bleiben unberührt.
§ 12 Rechte Dritter, Dritt-Content und Software
12.1 Der Kunde erkennt an, dass in den gelieferten Erzeugnissen Stock-Content (u. a. Bilder, Videos, Audio-Dateien aus Stockdatenbanken) oder sonstige Inhalte Dritter (je „Dritt-Content“) enthalten sein kann. Das Unternehmen ist nicht Inhaberin der Ausschließlichkeitsrechte an solchem Dritt-Content, sondern selbst Lizenznehmer. Sofern Dritt-Content enthalten ist, weist das Unternehmen den Kunden darauf hin und stellt die jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen zur Verfügung.
12.2 Eine etwaige Überlassung von Software oder Technologien durch das Unternehmen im Rahmen des Auftrages erfolgt – mangels anderer Vereinbarung – gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers und innerhalb der Grenzen des darin festgelegten Nutzungsumfanges. Dies gilt auch für Open-Source-Komponenten, die weitere Einschränkungen vorsehen können. Die Haftung des Unternehmens für überlassene Software oder Technologien Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 13 Kennzeichnung
Das Unternehmen ist berechtigt, auf allen Erzeugnissen bzw. im Rahmen von Dienstleistungen auf das Unternehmen und allenfalls auf Dritte als Urheber bzw. Rechteinhaber hinzuweisen („Kennzeichnung“), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sind solche Kennzeichnungen auf den Erzeugnissen enthalten, ist der Kunde nicht berechtigt, diese zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu ändern. Ist eine Kennzeichnung seitens des Kunden nicht gewünscht, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
§ 14 Konzept- und Ideenschutz
14.1 Wird das Unternehmen vom potentiellen Kunden eingeladen, vor Abschluss eines Hauptvertrages ein Konzept zu erstellen (Pitch), treten der potentielle Kunde und das Unternehmen bereits durch die Einladung und deren Annahme in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Verhältnis liegen die AGB zugrunde.
14.2 Der potentielle Kunde erkennt an, dass das Unternehmen mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt. Das Konzept unterliegt in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
14.3 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und daher nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Als geschützte Idee im Sinne dieser Bestimmung gelten insbesondere Werbestrategien, Slogans, Kampagnenkonzepte, kreative Ansätze, Grafiken und Illustrationen, die der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.
14.4 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, die von des Unternehmens präsentierten kreativen Ideen außerhalb eines abzuschließenden Hauptvertrages weder wirtschaftlich zu verwerten noch verwerten zu lassen.
14.5 Ist der potentielle Kunde der Ansicht, dass ihm Ideen präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, hat er dies des Unternehmens binnen 14 Tagen nach der Präsentation schriftlich unter Anführung geeigneter Nachweise mitzuteilen. Andernfalls gehen die Parteien davon aus, dass das Unternehmen eine für den potentiellen Kunden neue Idee präsentiert hat.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Für in der Konzeptionsphase gelieferte Erzeugnisse (Entwürfe): Soweit rechtlich möglich, wird die Gewährleistung für in der Konzeptionsphase gelieferte Entwürfe ausgeschlossen. Stattdessen hat der Kunde die Möglichkeit, vereinbarte Korrekturschleifen gemäß § 2.3.1 in Anspruch zu nehmen.
15.2 Für das Endprodukt: Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, augenscheinliche Mängel jedenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Leistungserbringung, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach deren Erkennen, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels gegenüber des Unternehmens anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Vermutungsregelung des § 924 Satz 2 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit und Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Übernahme.
15.3 Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch durch das Unternehmen. Das Unternehmen behebt Mängel in angemessener Frist, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Das Unternehmen ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- oder Wandlungsrechte zu.
15.4 Das Unternehmen leistet keine Gewähr in Zusammenhang mit fehlerhaften Darstellungen durch Drucker, auf Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten. Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
15.5 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Erzeugnisse auf ihre rechtliche Zulässigkeit durchzuführen, insbesondere in wettbewerbs-, verbraucherschutz-, jugendschutz-, datenschutz-, persönlichkeits-, straf-, marken-, medien-, urheber- und verwaltungsrechtlicher Hinsicht. Das Unternehmen ist nur zu einer Grobprüfung nach allgemeinen Maßstäben verpflichtet und haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit. Jegliche Haftung des Unternehmens für Ansprüche Dritter aus dem Titel des Verbraucherschutz-, Jugendschutz-, Medien-, Datenschutz-, Wettbewerbsrechts oder vergleichbaren Rechtsmaterien wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seiner Hinweispflicht im Rahmen der Grobprüfung nachgekommen ist oder die Rechtswidrigkeit für sie nicht erkennbar war. Der Kunde hält das Unternehmen diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos, einschließlich etwaiger Gerichts- und Rechtsvertretungskosten.
15.6 Das Unternehmen weist den Kunden in Bezug auf Logos, Markennamen sowie Domains ausdrücklich darauf hin: Sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vereinbart, trifft das Unternehmen keine Pflicht einer markenrechtlichen Ähnlichkeitsrecherche, keiner Bewertung eines Risikos der Zurückweisung einer Markenrechtsanmeldung und keiner Prüfung etwaiger Rechte Dritter an Domains. Der Kunde hat solche Überprüfungen selbständig vorzunehmen und hält das Unternehmen diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos.
§ 16 Haftung
16.1 Das Unternehmen haftet gegenüber Unternehmern nur für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern haftet das Unternehmen auch für leichte Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2 Die Haftung des Unternehmens ist – ausgenommen bei Vorsatz – der Höhe nach mit dem einfachen Netto-Auftragswert (Entgelt für die betroffene Lieferung/Leistung) beschränkt. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
16.3 Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, nicht eingetretenen Betriebserfolg, Zinsverluste, Datenverlust oder andere indirekte Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgesehen ist – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit.
16.4 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten bei der Erbringung von Leistungen durch Subunternehmer sinngemäß auch für deren Leistungen. Sofern das Unternehmen unter Zuhilfenahme von Subunternehmern leistet und Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegen diese bestehen, hat das Unternehmen die Möglichkeit, diese Ansprüche an den Kunden abzutreten. Der Kunde wird sich in einem solchen Fall vorrangig an die Subunternehmer halten.
16.5 Schadenersatzforderungen verjähren gegenüber Unternehmern 12 Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 3 Jahre nach Lieferung/Leistung, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgesehen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
16.6 Eine Haftung des Unternehmens für beigestellte Materialien (siehe § 5) ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erzeugnisse und Dienstleistungen, soweit beigestellte Materialien in diese eingebunden werden.
§ 17 Datenschutz und Datensicherheit
17.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Soweit das Unternehmen im Rahmen der Auftragserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitervereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
17.2 Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht absolut gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der vom Kunden übermittelten Daten trägt der Kunde selbst Sorge und fertigt zu diesem Zweck Sicherungskopien an. Im Falle eines nicht von des Unternehmens verschuldeten Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an das Unternehmen zu übermitteln.
17.3 Zugangs- und Kontodaten (z. B. für Werbekonten, CMS-Systeme, Analysetools), die der Kunde des Unternehmens zur Verfügung stellt, werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwendet. Das Unternehmen löscht diese nach Auftragsbeendigung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 18 Geheimhaltung
18.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Auftrages zu verwenden.
18.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus fort und gilt zeitlich unbeschränkt.
18.3 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht beruht; (b) dem Empfänger nachweislich bereits vor Offenlegung bekannt waren; (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten werden; oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 19 Compliance und rechtliche Prüfung
19.1 Dem Kunden ist bewusst, dass bei der Verwendung der Leistungen des Unternehmens im Geschäftsverkehr zahlreiche Gesetze, Richtlinien und Kodizes insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlicher Natur einzuhalten sind.
19.2 Das Unternehmen stellt dem Kunden bei Bedarf ein Grundgerüst zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen bereit (z. B. Impressum, Datenschutzerklärungen für Webseiten). Hierbei kann das Unternehmen auch Fremdleistungen heranziehen. Dem Kunden ist bewusst, dass das Unternehmen ausdrücklich nicht garantiert, dass diese Leistungen den Gesetzen, Richtlinien und Kodizes tatsächlich entsprechen. Diese Leistungen ersetzen keine rechtliche Prüfung und/oder Auskunft. Es obliegt dem Kunden, sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Compliance einer gesonderten rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
§ 20 Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, gilt Folgendes:
20.1 Vertragsdauer
a) Verträge über die Lieferung von Erzeugnissen (Werkleistungen) beginnen mit der Auftragsbestätigung und enden automatisch mit der Übergabe des letzten Erzeugnisses.
b) Verträge über Dienstleistungen beginnen mit der Auftragsbestätigung und werden, sofern keine befristete Laufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
20.2 Ordentliche Kündigung
a) Werkverträge können von jeder Partei jederzeit unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
b) Unbefristete Dienstleistungsverträge können von jeder Partei unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Bei befristeten Dienstleistungsverträgen bedarf das Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung einer Vereinbarung im jeweiligen Auftrag.
20.3 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
a) wenn die jeweils andere Partei fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung unter konkreter Angabe des Verstoßes mit einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. Nichtzahlung eines fälligen Betrages, Verletzung von Mitwirkungspflichten);
b) wenn begründete Bedenken hinsichtlich der Bonität oder Liquidität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Unternehmens weder Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet;
c) wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
d) für das Unternehmen, wenn begründete Bedenken bestehen, dass Vorgaben des Kunden oder dessen beigestellte Materialien rechtswidrig sind und der Kunde trotz Hinweis die Rechtmäßigkeit nicht nachweist;
e) für das Unternehmen, wenn sie seinen Betrieb zur Gänze oder zum für den Auftrag wesentlichen Teil dauerhaft einstellt.
20.4 Folgen der Kündigung bei Werkleistungen
a) Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden, einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus Gründen in dessen eigener Sphäre, oder einer außerordentlichen Kündigung durch das Unternehmen aus Gründen in der Sphäre des Kunden hat der Kunde die Honorare für alle bereits erbrachten und alle ausständigen Leistungen zu bezahlen. § 1168 ABGB wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Das Unternehmen ist bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Subunternehmern, durch den Kunden gänzlich schad- und klaglos zu stellen.
b) Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch das Unternehmen, einer außerordentlichen Kündigung durch das Unternehmen aus Gründen in deren eigener Sphäre, oder einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus Gründen in der Sphäre des Unternehmens hat der Kunde die Honorare für alle bis zum Vertragsende bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen. Der Honoraranspruch entfällt nur, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass die bereits erbrachten Leistungen für ihn gänzlich unbrauchbar sind.
c) Das Unternehmen ist in allen Kündigungsfällen nach Vertragsende nicht verpflichtet, ausständige Leistungen zu erfüllen oder weitere Erzeugnisse zu liefern.
d) Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 10.4 gilt auch in allen Kündigungsfällen. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch das Unternehmen wegen qualifizierten Zahlungsverzuges hat das Unternehmen das Wahlrecht, vom Kunden zu verlangen, sämtliche gelieferten Erzeugnisse einschließlich aller Entwürfe unverzüglich herauszugeben oder dauerhaft zu löschen. Weitergehende Ansprüche des Unternehmens bleiben unberührt.
20.5 Fortgeltung
Die Bestimmungen insbesondere der §§ 2.4 lit d, 5, 8.3, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 24 gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
20.6 Kündigungen bedürfen der Schriftform (per Post oder E-Mail).
§ 21 Höhere Gewalt
21.1 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Betriebssperren oder sonstige Eingriffe, Streik, Aussperrung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Datenverlust, Störungen der allgemeinen IT-Infrastruktur, Mangel an Transportmitteln – auch wenn sie bei Vor- und Zulieferanten eintreten) verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Das Unternehmen hat den Kunden über das Eintreten solcher Umstände unverzüglich zu benachrichtigen.
21.2 Dauern solche Hindernisse länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Leistung durch die genannten Umstände unmöglich oder unzumutbar, wird das Unternehmen von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche daraus sind ausgeschlossen.
§ 22 Abtretung und Vertragsübertragung
Die Übertragung des Vertrages sowie von Rechten und/oder Pflichten durch den Kunden an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens unzulässig. Als Dritte gelten auch Tochter- oder verbundene Unternehmen des Kunden. Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an ein verbundenes oder assoziiertes Unternehmen im Sinne des § 189a UGB zu übertragen. Der Kunde wird hierüber schriftlich informiert.
§ 23 Widerrufsrecht für Verbraucher
23.1 Verbraucher im Sinne des KSchG, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist schriftlich (per Post oder E-Mail) an das Unternehmen zu richten.
23.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Unternehmen die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
23.3 Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, hat er des Unternehmens einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrages entspricht.
§ 24 Formvorschriften und Kommunikation
Wird in diesen AGB auf die Schriftform verwiesen, so kann diese entweder durch postalische Sendung oder durch E-Mail erfüllt werden, jeweils an die zuletzt namhaft gemachte Adresse bzw. E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei, oder mangels Namhaftmachung an die offizielle Geschäftsanschrift bzw. die auf der Webseite angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse. Für das Unternehmen gelten bis auf Weiteres:
Dometrics GmbH, Stuckgasse 1/10, 1070 Wien
sowie die auf der Webseite des Unternehmens angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse.
§ 25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Diese AGB sowie alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem zugrunde liegenden Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Unternehmen auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
25.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Unternehmens in Wien.
Stand: März 2026 | Dometrics GmbH, Stuckgasse 1/10, 1070 Wien | FN 671481 y, Handelsgericht Wien